VG Potsdam: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden
VG Potsdam, 21. Kammer, Beschl. v. 15.01.2013 - 21 K 1480/12.PVL
Das VG Potsdam entschied, dass Arbeitsverhältnisse zwischen kommunalen Arbeitgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern, die im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit mit Bundesmitteln gefördert werden, unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) fallen (Az. 21 K 1480/12.PVL).
Subventionierte Arbeitsverhältnisse im Modellprojekt "Bürgerarbeit" unterliegen dem TVöD