Aktuelle Entscheidungen der LSG NRW,Berlin-Brandenburg,Bayern und Sächsisches LSG zum SGB II
1. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2012 - L 14 AS 1607/12 NZB
Die Rechtsfrage, ob die Anrechnung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II - (in der hier ab 01. Januar 2011 maßgeblichen Fassung) von (zugeflossenem) Elterngeld im Leistungsbezug verfassungswidrig sei, ist als geklärt anzusehen.
Hinsichtlich der Zahlung des Elterngeld werden alle elterngeldberechtigten Personen ebenso gleichbehandelt, wie hinsichtlich der Anrechnung der Leistungen auf das SGB II aller mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 04. Januar 2012 - L 12 AS 2089/11 B).
2. LSG Bayern, Beschluss vom 31.10.2012 - L 11 AS 723/12 NZB
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Frage, ob § 11 Abs 3 Satz 2 SGB II in der ab 01.04.2011 geltenden Fassung vorliegend auf den Zufluss der Einkommensteuererstattung im März 2011 abwendbar ist und - falls dem so sein sollte - ob Sinn und Zweck dieser Regelung eine Anwendung auf Fälle rückwirkender Aufhebung zulässt. Sollte § 11 Abs 3 Satz 2 SGB II nicht anwendbar sein, so wäre zu klären, ob § 2 Abs 4 Satz 2 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V) in der bis 31.03.2011 geltenden Fassung dem Beklagten ein Ermessen hinsichtlich des Anrechnungszeitraumes gibt, das dieser ggf. bei der Aufhebungsentscheidung ausüben hätte müssen.
3. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.09.2012 - L 3 AS 329/09
Keine Übernahme der Weiterbildungskosten, denn sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch der Träger der Maßnahme waren für die Förderung nicht gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III a. F. zugelassen.
Die Zulassungsentscheidung kann weder im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden, noch kann die Zulassungsfähigkeit im Rahmen einer Inzidentprüfung geklärt oder die Zulassung von Maßnahmeteilnehmern eingeklagt werden (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 27. August 2009 – L 3 AL 89/08 – Rdnr. 33 ff.).
4. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11
1.Ob ein wirksames Mietverhältnis zwischen Verwandten vorliegt und ob der Leistungsberechtigte einer wirksamen, nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist, beurteilt sich nach den tatrichterlichen Feststellungen der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BSG, Urteile vom 3.3.2009 - B 4 AS 37/08 R und 7.5.2009 - B 14 AS 31/07 R).
2. Nicht jedes ernstliche Geldverlangen des Verwandten ist auch ein ernstliches Mietzinsverlangen. Entscheidend ist, ob die wesentlichen Vertragsinhalte eines Mietvertrages nach § 535 BGB vorliegen.
5. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11 -
Durch die Pflicht zur Tilgung des Darlehens darf die Existenzsicherung der Darlehensnehmerin nicht gefährdet werden (vgl. auch BSG Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R, Rn 20).
Das SGB II hat zu keinem Zeitpunkt Regelungen enthalten , die eine Tilgung von Darlehen nach § 9 Abs. 4 SGB II a.F. bzw. nach § 23 Abs. 5 SGB II a.F. durch eine Verrechnung mit Leistungen nach dem SGB II als zulässig angesehen haben.
Auch die Neuregelung des § 42a SGB II sieht eine solche Tilgung für Darlehen nach § 24 Abs. 5 SGB II nicht vor.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.