Gerichtsvollzieher kommt Kein Geltungsbereich GVG Art. 23 GG
Hierbei ist aber zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. derAngabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! Gemäß der einschlägigenRechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar undsomit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetzeüberdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende BestimmtheitsgebotNull und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - nichtdanach verfahren werden!
Mehrbedarf zum Regelsatz
Allgemeine Informationen zum MehrbedarfMehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. SWMehrbedarf für AlleinerziehendeMehrbedarf für erwerbsfähige BehinderteErnährung für kostenaufwändige ErnährungUnabweisbare, laufende besondere Bedarfe in HärtefällenMehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
Steuergeldverschwendung durch die Jobcenter und deren Mitarbeiter
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass Steuergelder verschwendet werden, leitet der Bund der Steuerzahler die notwendigen Schritte ein. Es liegt dann auch an den Staatsanwaltschaften, die Sachverhalte und Verantwortlichen zu ermitteln und Anklage zu erheben. Auch Jobcenter könnten Geldverschwender sein, z.b. durch unnötige Klagen die aus den vorenthalten von Sozialleistungen entstehen! Oftmals über mehrere Gerichtsinstanzen http://www.steuerzahler.de/Die-oeffentli...p534/index.html
BFH: Bundesfinanzhof
BFH: Kindergeld für das volljährige Kind – und die Meldung als Arbeitsuchender BFH, Urt. v. 26.07.2012 - VI R 98/10 Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122 SGB III anzunehmen. Leitsätze Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122 SGB III anzunehmen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204). (Anm. hier § 122 a.F.; § 141 SGB III n.F.)
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.09.2013- BVerwG 5 C 35.12 -Eltern können bei fehlendem Kindergartenplatz Anspruch auf Kostenerstattung für Ersatzplatz in privater Kindertagesstätte habenBVerwG zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften KrippenplatzEin Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Sie haben in diesem Thema einen Beitrag geschrieben
Sie haben in diesem Thema keinen Beitrag geschrieben
Das Thema ist geschlossen
Sticky mit eigenem Beitrag
Sticky ohne eigenen Beitrag
Sie haben in diesem Thema einen Beitrag geschrieben
Sie haben in diesem Thema keinen Beitrag geschrieben
Das Thema ist geschlossen
Sticky mit eigenem Beitrag
Sticky ohne eigenen Beitrag