Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II entscheiden.
BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune.
Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II entscheiden.
Das Bundesarbeitsgericht hält diese Norm wegen eines unzulässigen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers für verfassungswidrig.
Nach der Vorschrift geht das Arbeitsverhältnis eines bei der Agentur für Arbeit beschäftigten Arbeitnehmers, der seit mindestens zwei Jahren Tätigkeiten nach dem SGB II («Hartz IV») wahrgenommen hat, auf einen kommunalen Träger über, wenn diese Aufgaben auf Antrag des kommunalen Trägers durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf diesen übertragen werden
Quelle: beck-aktuell Nachrichten: BAG bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zum Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune | beck-aktuell
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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