Die Bundesregierung hat auf ihrer website eine Liste der geltenden Mindestlöhne Stand Juli 2013 veröffentlicht. Darin enthalten ist auch der Mindestlohn für Gerüstbauer iHv 10,- € ab dem 01.08.2013. Er gilt für alle Gerüstbauarbeiten in Deutschland, d.h. auch ausländische Firmen, die hier in Deutschland Gerüstarbeiten durchführen, müssen nun den Mindestlohn zahlen.