Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch - BGH vom 12.02.2014 Az. XII ZB 607/12
Der BGH hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.
Anmerkung: Vgl. zum SGB II- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2014 - L 34 AS 1036/13 – Kein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei grober Unbilligkeit - keine Anwendung des Verwirkungseinwandes im Rahmen des Auskunftsanspruchs.