Wer eine neue Wohnung anmietet, muss wissen, wann er die alte Wohnung kündigen kann. Doppelmieten kann sich niemand leisten. Durch Mietrechtsränderungen zum 01. September 2001 und zum 01. Juni 2005 hat sich einiges geändert. Welche Frist bei welchem Vertrag gilt, erläutert dieser Ratgeber.