„Jobcenter“: deutsch genug Die Bezeichnung „Jobcenter“ verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist. Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 17. Dezember 2013 – 4 K 918/13.NW –Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Neustadt vom 19.12.2013, hier zum Link: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b...aa-000000000042Anmerkung: Ausdruck „Jobcenter“ mit Grundsatz deutscher Amtssprache vereinbar, ein aktueller Beitrag der Neuen Juristischen Wochenschrift, hier zum Beitrag: http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=353751Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239Willi S