Jobcenter Leipzig kritisiert Urteil zu Durchwahlnummern als nicht praktikabel
Das Jobcenter Leipzig wehrt sich gegen ein Urteil, wonach es die Durchwahlnummern von Sachbearbeitern herausgeben muss. Das Urteil stehe im krassen Gegensatz zum Arbeitsalltag im Jobcenter, sagte dessen Sprecher Martin Richter am Montag.
Es gab damit einer auf Sozialangelegenheiten spezialisierten Anwaltskanzlei recht. Diese hatte moniert, dass das Leipziger Jobcenter nur über eine zentrale Servicenummer erreichbar und eine telefonische Durchwahl zu den Sachbearbeitern nicht vorgesehen sei.
Die Anwaltskanzlei berief sich bei ihrer Forderung nach Herausgabe der Nummern auf das Informationsfreiheitsgesetz.
Anmerkung: S.a. Harald Thome - in Thome Newsletter vom 13.01.2013