Sozialrechtsanwälte der billigste Schreibdienst der Nation, 87,50 € für sechs Briefe im Beschwerdeverfahren
LSG Thüringen stellt klar was der Gesetzgeber will: Vertreter von Hartz IV Empfänger sollen nicht kostendeckend arbeiten können LSG Thüringen, 21.08.2012 - L 6 SF 1037/12 B
Im Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht hatte ein Kollege Rechtsanwalt, der an das Gute im Menschen glaubt, einen Antrag auf Festsetzung seiner Gebühren im Prozesskostenhilfeverfahren gestellt. Er hatte insgesamt sechs Schreiben verfasst und eine Verfahrensgebühr in Höhe von 465 € beantragt (Nr. 3204 VV-RVG) Nun hat ihn das LSG Thürungen eines anderen belehrt, denn hier ist die Gebühr Nr. 3501 VV-RVG einschlägig und die beträgt halt nur 87,50 € (als Mittelgebühr).
Und das für sechs Schreiben in einem Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wo es um existenzsichernde Leistungen geht. Merke für ein hochqualifizierte Leistung, wofür man mindestens sechs Jahre Ausbildung benötigt.