Jobcenter - Ohne Stempel kein Beweis - Aber Sanktionsandrohungen
Gut ein Jahr nach dem Start der Optionskommune läuft die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger im Kreis Recklinghausen längst noch nicht rund.
Jetzt berichten Kunden der Vestischen Arbeit, dass ihnen Sanktionen drohen. Weil der Behörde notwendige Unterlagen angeblich nicht vorliegen, die sie längst eingereicht haben – nach eigener Aussage zum Teil sogar mehrfach.
Fehlende Ansprechpartner, überlastete Mitarbeiter oder Probleme mit der Computersoftware. Seit einem Jahr sorgen unter anderem diese Punkte für Dauerkritik an der Hartz-IV-Behörde.
Hinzu kommt, dass die Vermittlungsquote von Langzeitarbeitslosen in Arbeit weit hinter den vorgebenen Zahlen zurückbleibt. Jetzt müssen sogar für 2012 bereitgestellte Zuschüsse für die Arbeitsmarktintegration an den Bund zurückgezahlt werden, wie jüngst der Leiter des Jobcenters Marl Heinrich Lange dem städtischen Sozialausschuss berichtete. Allein für Marl rund eine halbe Million Euro.
Die Klagen häufen sich: Seit Dezember ist es nach Aussage von Betroffenen zum Beispiel im Jobcenter Recklinghausen üblich, dass es für eingereichte Dokumente keinen Eingangsstempel mehr gibt.
Gesetzliche Verpflichtung der Sozialleistungsträger zur Erteilung einer Eingangsbestätigung
Trotz der Schwierigkeiten für Leistungsempfänger, im Einzelnen den Nachweis über die Einreichung von Unterlagen bei einem Sozialleistungsträger nachzuweisen, besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung von Behörden zur Erteilung von Eingangsbetätigungen bzw Eingangstempeln.
Der Bürger ist auf die üblichen Wege des Nachweises zu verweisen, zB die Versendung der Unterlagen per Einschreiben oder per Telefax mit Sendebericht.