Jedes Jahr werden 30.000 Hartz-IV-Klagen beim Berliner Sozialgericht eingereicht. Um die Zahl zu senken, sollen Bescheide der Jobcenter verständlicher werden. Dabei ist das längst so vorgeschrieben.
Der Heizkostenverbrauch ist in der Regel angemessen, wenn der verbrauchsbestimmte Anteil der Heizkostenabrechnung den von der Wohnungsgröße bestimmten Anteil nicht übersteigt. Ist der Anteil nach Verbrauch höher als der Anteil nach Wohnungsgröße wird der übersteigende Teil nach Verbrauch in der Regel wegen unwirtschaftlichen Verhaltens nicht übernommen.
“ Alles klar? Vermutlich nicht.
Bei dem Zitat handelt es sich um einen Bescheid des Jobcenters Berlin Mitte, in dem es um Betriebs- und Heizkosten geht. Adressat ist ein Hartz-IV-Empfänger.
Behördenpost dieser Art ist keine Seltenheit. Da wird vom Jobcenter ein Darlehen abgelehnt, weil kein „unabweisbarer Bedarf“ besteht und die „Bedarfsdeckung“ nicht unaufschiebbar ist.
Da wird das Arbeitslosengeld II wegen eines „Meldeversäumnis““ „monatlich um 30 vom Hundert der maßgebenden Regelleistung abgesenkt“.
Bescheide sollen verständlich werden
Durch verständlichere Bescheide, erläuternde Gespräche und Einigungen im Vorfeld von Gerichtsverfahren sollen die Klagen von Hartz-IV-Empfängern gegen die Jobcenter um ein Viertel gesenkt werden.
Ob etwas aus dem Plan wird?
Unter dem Titel „Amtsdeutsch adé“ hat die Bundesagentur für Arbeit schon einmal angekündigt, ihre Bescheide zu überarbeiten. Das war im Mai 2010.