Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.
Denn bei einem solchen Überprüfungsbegehren sind die zu überprüfenden Bescheide und die rechtlichen Beanstandungen vom Hilfesuchenden bereits im Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu benennen ( vgl. BSG, Beschluss vom 14. März 2012, B 4 AS 239/11 B; vorhergehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011, L 29 AS 728/11).
So die Rechtsauffassung des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2012 - L 5 AS 949/11 .