Verletzung der Beratungspflicht durch die Agentur für Arbeit führt zur Bewilligung des beantragten Gründungszuschusses - Gründungszuschuss - Ermessensreduktion auf Null
Das Inaussichtstellen eines Gründungszuschusses per E-Mail, das die Voraussetzungen einer Zusicherung zwar nicht erfüllt, beim Antragsteller aber gleichwohl ein berechtigtes Vertrauen in die Fördervoraussetzungen begründet, kann das Entschließungsermessen auf Null reduzieren.
Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen, ist die Agentur für Arbeit in einem solchen Fall in der Pflicht, den Antragsteller zu informieren, so dass er sein Verhalten danach ausrichten und zulässige Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen kann (hier: Gesetzesänderung zum 01.01.2012).
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2013 - S 16 AL 949/12