Im Streit um unbefugt einsehbare Akten im Jobcenter hat der Bundesbeauftragte einen Verstoß gegen den Datenschutz festgestellt. +++
Ursache für die Kritik war eine Eingabe des Parteilosen OBM Kandidaten Dirk Feiertag.
Dieser hatte im Jobcenters unbefugt Akten an sich gebracht und diese demonstrativ dem Sicherheitsdienst übergeben. Das hätte gar nicht möglich sein dürfen:
Aus Datenschutzgründen müssen die Sozialakten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt werden. Wegen Umstrukturierungen im Jobcenter lagerten die Akten aber in Kisten auf dem Gang.
Das Jobcenter hat Feiertag wegen der Aktion bei der Anwaltskammer angezeigt und ihm Hausverbot erteilt.
Feiertag hatte sich in der Sache auch an den Bundesbeauftragten für Datenschutz gewandt. In einer von Feiertag veröffentlichten Reaktion sagte dieser:
"Ich stelle in diesem Fall einen Verstoß fest. Ich sehe im vorliegenden Fall von einer förmlichen Beanstandung ab, habe mir jedoch einen datenrechtlichen Kontrollbesuch des Jobcenters vorbehalten."
Wir erinnern uns: Hartz IV http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...-jobcenter.html - Datenskandal im Jobcenter Leipzig - Vorwurf des Aktenklaus durch das JC gegen OB-Kandidat RA für Sozialrecht Dirk Feiertag - dieser kassiert vom Jobcenter Hausverbot und eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Teammitglied des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.