Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen
Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II ist für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden, so dass BSG mit Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R.
Hinweis: Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat, 3. Kammer vom 20. November 2012 - 1 BvR 2203/12).
Veröffentlicht ist der Beschluss bisher weder auf der Homepage des BVerfG noch in den Datenbanken des Beck-Verlages noch bei Juris. In keiner bis zum heutigem Zeitpunkt veröffentlichten Entscheidung zum SGB II wird dieser Beschluss auch nur ansatzweise erwähnt.