Berlin: (hib/JBB) Nach der Vereinbarkeit von Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/11966) die Fraktion Die Linke.
Das Bundesverfassungsgericht habe Leistungen, die „erheblich unter dem Hartz-IV-Niveau liegen“, als verfassungswidrig erklärt. Jedoch würden Betroffene von Hartz-IV-Sanktionen unter dieses Niveau fallen, schreibt die Fraktion.
Weiterhin fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob die Bundesagentur für Arbeit den Jobcentern Vorgaben zur Sanktionsquote macht, beispielsweise in Form von Sanktionsprozentzahlen.