Hartz IV Leistungsbezieher soll Lebensmittelgutscheine im Wert von 160 € wöchentlich jeweils zu 40 € beim Jobcenter Herne Wanne-Eickel als Leistungsbedarf abholen. Verletzung des Datenschutz Personalausweis muss vorgelegt werden bei Kassierin/r
Da er einen Teil der Sozialleistung verloren hat .
Das Jobcenter droht mit Sanktionen in schriftlicher Form bei weiterem Geldverlust und fordert das Geld vom Leistungsberechtigten in Raten von 10 % dazu einige Urteile!
Lebensmittelgutscheine dürfen nicht in Geldwert in Raten von 10 % Einbehalten werden, da Lebensmittel nicht zurückerstattet werden können. Hier geht es um Naturalien.
Dies stellt auch eine Diskriminierung da werden Leistungsberechtigte gezwungen bei unverschuldetem Verlust eines Teil der Sozialleistung Lebensmittelgutscheine aufgezwungen, Geldleistung ist immer vorrangig vor Sachleistungen.
Auch steht der Betroffene Leistungsbezieher nicht unter Betreuung, dafür gibt es die Regelung das dem Betreutem wöchentlich Geld zur Verfügung steht um damit besser Wirtschaften zu können und um eine Notlage zu vermeiden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden – B 14 AS 22/07 R , dass wenn ein Hartz-IV-Empfänger im Krankenhaus ist die ARGE nicht berechtigt ist das Arbeitslosengeld II um den Verpflegungssatz zu kürzen. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass das Arbeitslosengeld II eine pauschale Leistung ist, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zugängig ist.
Sanktionierung bei vorzeitigen Verbrauch von einmaligen Einnahmen
Bei einem vorzeitiger Verbrauch von einmaligen Einnahmen, z.B. wegen Schuldentilgung,ist eine fiktive Anrechnung im Hinblick auf die Regelungen der §§ 31 Abs. 2, 31a, 34 SGB II nicht gerechtfertigt L 7 AS 552/12 B ER
Gegen Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs 2 SGB II sind Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und Sinn und
Zweck der Vorschrift erfolgt die Anrechnung des Vorschusses auf die zustehenden Leistungen wenn der Vorschuss geringer ist als die zustehende Leistung.
Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht aber nicht wenn jemand einen Teil seiner Sozialleistung verliert!!!
Hartz IV - Strafbares Verhalten führt nur zu Ersatzpflicht, wenn es auf die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit oder den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder -möglichkeit gerichtet ist