Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt Pacta sunt servanda! gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140 StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. V. mit StGB §§ 187, 188, i. V. mit § StGB 130, i. V StGB §§ 132, 132a, i. V. mit StGB § 138, i. V. mit StGB §§ 25, 26, 27, 29, 30
gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, daß ich als Amtsträger (mit Amtsausweis) Beamter oder Angestellte(r) in einer Behörde, etc., als Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in,
Polizeibeamter, Vollzugsbeamte/r,
Rechtspfleger/in,
Richter/in,
Urkundsbeamter etc.
mit einer rechtsgültigen und rechtswirksamen Ernennung (Bestallungsurkunde) als Amtsträger/in nach deutschem RECHT (vgl. § 11 StGB) bin, bzw. daß ich für eine rechtsstaatliche deutsche Behörde, die sich als solche ausgibt, tätig bin
(z.B. als Arztgutachter oder Grundstücks- und Immobiliengutachter, Bänker, Schlüssel- oder Abschleppdienst, Kfz-Gutachter etc.).
Für Amtsträger:
Die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle sind mir bekannt, bzw. sollten mir diese - im Zusammenhang mit meiner Zulassung (Bestallung) nach deutschem RECHT als Amtsträger -Jurist/in, Volljurist/in - bekannt sein.
Auch versichere ich die Gültigkeit und Mängellosigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach den §§ 33, 34, 43, 44 und 48 VwVfG, und versichere an Eides statt, dass ich als Amtsträger (Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in,
Rechtspfleger/in,
Richter/in,
Urkundsbeamter/in)
in dem anhängigen oben genannten Verfahren zuständig bin bzw. von einem ordentlichen deutschen Staatsgericht beauftragt bin.
Mir ist bekannt, daß das DEUTSCHE RECHT sowohl für alle Prozessbeteiligten, als auch für mich uneingeschränkt gilt.
Ich erkläre und versichere, dass ich gegenüber den Prozessparteien nicht Partei bin und völlig unparteiisch agiere.
Ich bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern oder Arbeitgebern gegenüber verpflichtet.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22.März 1924.
Darüber hinaus erkläre ich, dass ich bei einem ordentlichen deutschen Staatsgericht tätig bin.
Ich kenne die Remonstrationspflicht (§36 BeamtStG), welches mich zugleich in die volle persönliche Verantwortung nimmt bzw. auch vor Missbrauch schützt.
Darüber hinaus erkläre ich, daß eine Rechtsgrundlage des US-Militärregierungsgesetz Nr. 2 Art. IV/V §§ 7, 8, und 9 nicht erforderlich ist.