Minikredit für Elektrogeräte von Bürgern die Geringverdiener sind und Hilfsbedürftige damit die Pfändungsfreigrenze ausgehebelt wird? Unter dem Motto Energiesparen Geld sparen (Leistungen verweigern)
Von wegen Einbildung Elektronik heute Hot morgen Schrott Minikredit und Pfändungsfreigrenze
Jetzt haben die Grünen mit einer Studie also das belegt, was viele Verbraucher, Benutzer und Konsumenten schon längst wussten. Die Industrie der Elektronikartikel verschiedenster Bereiche fertigt Produkte wissentlich mit geringer Haltbarkeit an.
Besonders für Leistungsbeziehende Bürger die überwiegend nur den Elektro-Schrott aus Soziallagern aufgezwungen bekommen wodurch ein erhöhter Strombedarf unverschuldet anfällt.
Und deshalb die Stromversorger in Hunderttausenden Haushalten der Leistungsbezieher Geringverdiener und Aufstocker den Strom abklemmen.
Das Jobcenter hat die Pflicht dafür zu sorgen das ein Leistungsbezieher wirtschaftlich handelt, so muss auch das Jobcenter selber vorgehen aber nicht zum Nachteil der Leistungsberechtigten um dadurch Bürger in Notlagen zu bringen.
Oft wird den Bürgern die von sozialen Transfährleistungen abhängig sind unwirtschaftliches Verhalten vorgeworfen nur um eine Grund zu haben Sozialleistungen zu verweigern also den begünstigten nicht zu begünstigen den im SGB II wie SGB XII gibt es keinen Sozialdiebstahl der Behörde, nur ein nicht begünstigter sozialrechtlicher Herstellungsanspruch der nicht gewährleistet wird.
Wiederum gibt es sozialbetrug wenn sich ein Bürger eine Sozialleistung durch falsche Angaben von Tatsachen Sozialleistungen erschleicht was auch einen Straftat bestand herstellt.
Warum ist es dann kein Straftatbestand wenn eine Behörde Jobcenter usw. Leistungen verweigert obwohl die Mittellosigkeit für die Behörde feststeht ?
Kommen wir aber zu dem erhöhten Energie Verbrauch ( Strombedarf) zurück der bewusst von den Behörden durch Elektroschrott durch unwirtschaftliche Elektrogeräte produziert wird.
Einen Rechtsanspruch nach dem SGB II hat jeder Bedürftige oder Mittellose auf
Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Geldleistung vorrangig.
§ 24. 1. Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 1 Die Leistungen nach § 24 Absatz 1 sind nicht in den Regelbe-darfen nach § 20. enthalten und werden als Beihilfe gewährt.
(§ 37 Abs. 1 SGB II Antragserfordernis. Die Leistungen sind gesondert zu beantragen.
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte.
Geldleistung vorrangig.
Darum:
Antrag auf Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte nach § 24 Abs. 1 SGB II
Bald ist Wahlkampf und was hat Schwarz-Gelb für die Hartzer "Eine Kühlschrankprämie"
Energieeffiziente Kühlschränke: Regierung erwägt Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger
Die Bundesregierung erwägt offenbar eine Art Abwrackprämie für alte Kühlschränke. Langzeitarbeitlose könnten laut einem Zeitungsbericht künftig einen Zuschuss für den Kauf eines neuen energieeffizienten Kühlschranks erhalten.
Das ist also nichts anderes als sich aus der Verantwortung stehlen und die Leistungsberechtigten Bürger sollen die Zeche selber zahlen.
Ist das der Anfang eines Schuldenberges der sich für Hilfsbedürftige ebnet um den Bürger sich selbst zu überlassen?
Wer im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht steht bekommt keinen Kredit und was ist mit der Pfändungsfreigrenze als Single die liegt bei 1.028,89 € Monatlich.
Jetzt soll die Möglichkeit geschaffen werden einen Minikredit für Geringverdiener die auch noch auf Sozialleistungen angewiesen sind bei der Bank zu bekommen.
Das ist rechtlich höchst bedenklich denn dadurch würde die Pfändungsfreigrenze unterwandert werden und als nichtig erklärt werden.