Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in Kraft getreten -Änderung § 11b SGB II, Alg II-VO § 1 Abs. 7 und § 82 Abs. 3 SGB XII rückwirkend zum 01.01.2013
Vorgestern, also am 28. März wurde das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" (Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG) vom 21.03.2013 im Online-Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist also nun endlich in Kraft getreten: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?start...esanzeiger_BGBl
Ich rate Betroffenen, nun für den Zeitraum ab 1.1.2013 Überprüfungsanträge zu stellen (ggf. auch Widersprüche bei aktuellem Bescheid), um Nachzahlungen zu erhalten und für die Zukunft Änderungsbescheide unter Berücksichtigung des erhöhten Freibetrags. Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum...p?FacId=1898817
Anmerkung: Wertvoller Hinweis eines Tacheles - Lesers- dem kann der Sozialrechtsexperte nur zustimmen.