Jobcenter muss monatlich 76,40 Euro für kostenaufwändige Ernährung zahlen - Morbus Hirschsprung
Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 26. März 2013 - S 47 AS 310/13 ER, unveröffentlicht
58- jähriger hilfebedürftiger Leistungsbezieher nach dem SGB II hat Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs in Höhe von 20% von Hundert des maßgeblichen Regelbedarfs (76,40 Euro) für kostenaufwändige Ernährung hier - Morbus Hirschsprung/Mega Colon - (Dickdarmerkrankung, massive Erweiterung des Dickdarms), einhergehend mit gravierenden chronischen abdominellen Beschwerden, Durchfallepisoden,Mangelernährung, Schwierigkeiten, das Gewicht zu halten und erheblichen Zustandsverschlechterungen.
Die Vorlage eines Attestes zum Nachweis einer entsprechenden Erkrankung, die aus Sicht des Arztes einen Mehrbedarf auslöst, ist grundsätzlich nicht anspruchsbegründend.
Dem Antragsteller ist eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst zumutbar ( §§ 61 und 62 SGB I).
Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens hat das Gericht den Regelwert für Krankenkostzulagen bei Zöliakie Sprue 20 vom Hundert des Eckregelsatzes angenommen.