Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?
Dass die Verwaltung von Erwerbslosen für sogenannte Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen ein Millionengeschäft bedeutet, ist sicherlich den meisten kritischen Bürgerinnen und Bürgern bekannt.
Auch in Mönchengladbach gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik fällt, bekommen.
Ein Skandal ist dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und Sanktionen zu drohen.
Zwangsarbeit ist in der Bundesrepublik nach wie vor verboten.
Dass Erwerbslose angehalten sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen ist bekannt.
Aber zwischen einer zumutbaren Arbeit und der Zwangsarbeit liegen Welten.
Trotzdem wird immer wieder mit dem Satz „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“ Druck auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser sinnlosen Maßnahmen ausgeübt.
Üblicherweise werden dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch bezahlt wird.
Laut Aussage eines Mitarbeiters bei TTS ist daher auch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht angedacht, sondern die Verschiebung der Erwerbslosen von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die Sozialversicherungspflicht greift.
Dass die Menschen dann weiterhin auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind, interessiert dort den Bildungsträger nicht.
Ebenfalls skandalös ist auch die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS, der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen bedroht hat.
Hier ist ganz klar anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines Bildungsträgers.
Bei Vetern-Wirtschaften Seilgemeinschaften ist doch nichts anderes zu erwarten das die Jobcenter davon keine Kenntnis haben ist ja wohl nicht glaubhaft.