Arbeitslosengeldanspruch:Die eine fiktive Bemessung anordnende Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit widerspricht früherem und aktuellem EG-Recht
Dies die Rechtsauffassung des Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 22.03.2013 - L 8 AL 1225/11 Revision wird zugelassen
Der Alg-Anspruch eines vormaligen Grenzgängers, der vor der Arbeitslosigkeit wieder in seinem Wohnsitzland Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt war, ist nach Art. 62 Abs. 1 EU-VO Nr. 883/2004, der wortgleich mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1 EG-VO 1408/71 ist, nicht fiktiv nach § 152 SGB III, sondern in entsprechender Anwendung von § 151 SGB III zu bemessen (a.A. LSG Ba.-Württ. Urteil v. 19.10.2011 - L 3 AL 5476/10 - zu EG-VO 1408/71).
Anmerkung:
Der EuGH hat entschieden, dass ein arbeitslos gewordener Grenzgänger Arbeitslosenunterstützung nur in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen kann, auch wenn der Arbeitnehmer zum Staat seiner letzten Beschäftigung besonders enge Bindungen beibehalten hat.