Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen
Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung der Partei DIE LINKE und ihrer Vorsitzenden Frau Katja Kipping, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann.
Rechtstipp: Enthält die Akte keinen Vermerk über den Tag der Aufgabe zur Post, gilt die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X nicht (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - Rn. 17).