Landessozialgericht Bayern: Beweislast für den Zugang von Bewerbungsschreiben Mit Anmerkung von Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindlerin der aktuellen "info also".SozialesNetzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Beweislast für den Zugang von Bewerbungsschreiben http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/f162...sschreiben.htmlhttp://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...beweislast.htmlWilli S