Dresden hebt zulässige Mieten für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger an
Die zulässigen Mieten für Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Empfängern in Dresden werden teils deutlich angehoben. Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, werden den knapp 5700 Grundsicherungshaushalten in Dresden rückwirkend zum 1. Januar höhere Mieten anerkannt, denen bisher nur ein Teil der Miete bezahlt wurde. Insgesamt könnten laut Stadtverwaltung bis zu 30.000 Dresdner von der Neuregelung profitieren.
Bei 1-Personen-Haushalten steigt die zulässige Miete von 276 Euro auf 304,79 Euro. Das sind mehr als zehn Prozent.
Auch für Mehrpersonenhaushalte steigen die Summen durchgängig. Am 30. Mai soll der Stadtrat die neuen Zahlen beschließen.
„Zum 1. Januar ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die im Februar ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des Bundessozialgerichts nach Aktualität eines schlüssigen Konzeptes für die Unterkunftskosten“, erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos).
„Diese Werte sind ein Spiegelbild der Dresdner Wohnungsmarktlage“, ergänzt er. „Dresden ist attraktiv und wächst. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum drückt sich vor allem in den gestiegenen Mieten aus. Mit der regelmäßigen Anpassung der Richtwerte stellen wir sicher, dass Bürger, die auf Hilfe des Jobcenters oder des Sozialamts angewiesen sind, nicht umziehen müssen - nur weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Außerdem profitieren vor allem diejenigen, die umziehen wollen oder denen bislang ein Teil ihrer Miete nicht anerkannt wurde“, begründet Seidel die neuen Richtwerte.
Anmerkung: Der 1. Schritt in die richtige Richtung. zu beachten ist aber folgendes:
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18.09.2012, - S 38 AS 17/11 , berufung zugelassen
Die von der Landeshauptstadt Dresden auf der Grundlage des IWU-Gutachtens im Stadtratsbeschluss vom 24.11.2011 für die Bruttokaltmiete ab dem 01.12.2010 festgelegten Richtwerte beruhen, unabhängig davon, dass sie nach dem Stadtratsbeschluss erst ab Dezember 2010 angewendet werden sollen, nicht auf einem schlüssigen Konzept.
Beim Sächsischen LSG sind eine Anzahl von Verfahren anhängig bezüglich der Frage, ob die Stadt Dresden über ein schlüssiges Konzept verfügt.
Pressemitteilung Sächsisches LSG : 01.06.2012 - Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept