Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)
Zu den Darlegungspflichten des Leistungsberechtigten bei Geltendmachung eines höheren Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung, wenn ein ernährungsbedingter Mehraufwand von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke bereits rechtskräftig zuerkannt ist.
Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es ist zu beachten, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV) für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (3. Auflage vom 01.10.2008, http://www.deutscher.verein.de) sich ausdrücklich auf Erwachsene beziehen; für Minderjährige fehlt es an einer ausreichenden Datenbasis (SG Berlin, Urteil vom 12.11.2010 - S 37 AS 38129/09 Rn. 29; DA der BA zum SGB II, § 21 SGB II, Stand 11.04.2011, 21.23; Münder in LPK-SGB II, Kommentar zum SGB II, 3. Auflage 2009, § 21 Rn. 31).
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- langjähriger Sozialberater des RA L. Zimmermann.