BSG: Krankenkasse muss Mehrkosten für vom Patienten gewünschte teurere Reha-Einrichtung nicht erstatten
zu BSG, Urteil vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R; B 1 KR 53/12 R.
Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht auf die Revisionen zweier Patientinnen am 07.05.2013 entschieden (Az.: B 1 KR 12/12 R und B 1 KR 53/12 R).