Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -
Immer mehr Behörden rufen automatisch Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über ihr Vermögen Auskunft zu geben.
Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um mehr als 25 Prozent.
Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.
Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre Vermögen oder Konten zu machen.
Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher automatisch Kontodaten abrufen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß §§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.