Suche nach Hartz-IV-Betrügern - Facebook-Recherche nicht erlaubt - Suche nach Hartz-IV-Beziehern rechtswidrig
In ihrem Bemühen, Sozialmissbrauch einzudämmen, wenden sich Mitarbeiter von Jobcentern an den Datenschutzbeauftragten Schaar. Sie wollen wissen, ob sie Hartz-IV-Bezieher bei sozialen Netzwerken überprüfen dürfen. Doch Schaar äußert massive Bedenken.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Jobcenter und Behörden davor gewarnt, Hartz-IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken auszuschnüffeln.
Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen, sagte Schaar der "Bild"-Zeitung.
Anlass war die Anfrage verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von Hartz-IV-Beziehern nutzen wollten, um beispielsweise Leistungsmissbrauch zu verhindern.
Nur "in absoluten Ausnahmefällen" beispielweise bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben, sagte Schaar der Zeitung.
"Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen 'befreunden', um so an deren Daten zu gelangen."
Bereits die Suche nach einem Hartz-IV-Bezieher in Suchmaschinen wie Google hält der Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig.
Erst müssten die Behörden versuchen, die erforderlichen Angaben direkt bei den Betroffenen zu erheben. Nur wenn diese sich weigern, könnte auch das Internet zu Rate gezogen werden.
"In jedem Fall" sei der Betroffene aber von einer Datenerhebung zu informieren.