Unterstützung für einkommensschwache Brillenträger
Paderborn – Viele Menschen in Deutschland können sich aus finanziellen Gründen keine Brille leisten.Darauf haben die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn die Kandidaten für die bevorstehende Bundestagswahl hingewiesen. Abhilfe könne nur eine Gesetzesänderung schaffen, die für einkommensschwache Menschen eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.
„Die Anschaffung einer angepassten Brille, die einem sehbeeinträchtigen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am täglichen Leben erst ermöglicht, darf kein Privileg derjenigen bleiben, die über ein Einkommen verfügen, das über dem Arbeitslosengeld II (ALG II) liegt“, heißt es in dem Schreiben.
Die Vinzenz-Konferenzen bitten die Bundestagskandidaten daher, sich für eine entsprechende Änderung im zweiten oder fünften Sozialgesetzbuch (SGB) einzusetzen.
Reaktionen kamen bisher von fast allen Parteien. Die Absender bestätigten, dass ihnen die Problematik bekannt sei. Die meisten äußerten Verständnis für das Anliegen und versprachen, sich im Sinne der Vinzenz-Konferenzen einzusetzen. Einwände gab es aber auch:
So sei im ALG II eine Pauschale für Gesundheitspflege enthalten. Diese umfasse auch Eigenleistungen, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, hieß es in einer Rückmeldung.
„Dieser Anteil beträgt gerade einmal 16,41 Euro monatlich“, entgegnet Matthias Krieg, Geschäftsführer der Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn. Die Kosten für eine auch nur einfache Brille betrage aber schnell mehr als 200 Euro.
„Würde ein Betroffener seinen gesamten Anteil für Gesundheitspflege nur für die Brille und sonst keine anderen Gesundheitsausgaben einsetzen, die die Krankenkasse nicht trägt, bräuchte er mehr als 13 Monate, um das Geld für eine Brille zusammen zu haben“, gibt Matthias Krieg zu bedenken. Und:
„Die Erstattung von Sehhilfen für Bedürftige wäre für die Krankenversicherung problemlos leistbar, wenn alle Bürger und alle Einkommensarten in die solidarische Finanzierung der Krankenkassen einbezogen würden.“