Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen verheimlichen - Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommenverheimlichen , sofern die Muneten vom Verfassungsschutz kommen.Versteuern muss man diese Einnahmen auch nicht!Quelle: hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712470.pdfAnmerkung: Ist das korrekt ? Können sich andere nichtauf den Gleichheitsgrundsatz berufen?Verfasst wurde der Beitrag von Detlef Brock-Sozialberaterhttp://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...v-bezieher.htmlWilli S