Uwe Söhngen, RiLSG, Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urt. v. 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R - Höhere Mietkosten durch Modernisierungsvereinbarung als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
Zu den in tatsächlicher Höhe zu tragenden Unterkunftskosten gehören auch die aus einer Modernisierungsvereinbarung nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit folgenden angemessenen Kosten der Unterkunft, ohne dass dem Leistungsberechtigten eine fehlende Vorabklärung mit dem SGB II-Träger entgegengehalten werden kann.