Kein verlängerter Elterngeldbezug durch private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, nicht durch eine private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet werden kann.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.04.2013 - L 2 EG 2/13
Pressemitteilung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.05.2013 hier