15 Ga 3/13 Arbeitsgericht Hamburg verhandelt über einstweilige Verfügung einer Angestellten beim Jobcenter Hamburg – Entscheidung vertagt
In einem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg wehrt sich die beim Jobcenter team.arbeit.hamburg eingesetzte Angestellte Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung von ihrer Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin und begehrt Beschäftigung.
Frau H. steht im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Sie betreibt mindestens einen Internet Blog, auf dem sie sich kritisch über das System der Arbeitsvermittlung und die Verhältnisse beim Jobcenter äußert. Die Presse berichtete, Frau H. weigere sich, gegenüber Arbeitslosen Sanktionen zu verhängen, wenn sie nicht zum Beratungstermin erscheinen.
Im Eilverfahren bedarf es eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs und eines grundes für eine Entscheidung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.
Das Jobcenter hält die Beschäftigung für unzumutbar. Das Verhalten von Frau H. störe den Betriebsfrieden. Es bestehe der Verdacht des vorsätzlichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung der Kunden des Jobcenters. Frau H. sieht ihre Äußerungen als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und bestreitet, dass sie sich nicht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bewege.
Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg konnte nach ausführlicher Verhandlung, wobei es auch darum ging, ob Frau H. angemessene andere Beschäftigungsangebote unterbreitet worden sind, noch nicht entscheiden. Den streitenden Parteien wird Gelegenheit zu ergänzendem Sachvortrag gegeben. Es wird einen weiteren Verhandlungstermin geben. Dieser steht noch nicht fest, wird jedoch per Pressemitteilung bekannt gegeben werden.
Bei Rückfragen: Präsidentin des Arbeitsgerichts, Eveline von Hoffmann 040/42863-5701; Eveline.vonHoffmann@arbg.justiz.hamburg.de