Länder fordern Neuausrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung
Der Bundesrat möchte mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf die Bedingungen öffentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung präzisieren und langfristige Fördermöglichkeiten von tariflich entlohnten Beschäftigungsverhältnissen in diesem Bereich schaffen.
Zur Begründung führt er aus, dass es auch bei guter wirtschaftlicher Situation eine Gruppe von Arbeitslosen gebe, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht möglich erscheine. Für diese bedürfe es des Angebots von öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten. Ziel sei es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhalten, zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.