Berlin, 25.6.2013: Sanktionen im SGB II – nur problematisch oder verfassungswidrig? Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Neškovi? und Prof. Dr. Uwe Berlit
Veranstaltung: Sanktionen im SGB II ? nur problematisch oder verfassungswidrig?Ein Streitgespräch zwischen Wolfgang Neskovic (Richter am Bundesgerichtshof a.D. und unabhängiger Abgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht)Die Frage der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II ist seit Jahren umstritten. Während das Gros der JuristInnen die Auffassung vertritt, Sanktionen seien nicht zu beanstanden, entscheidend sei - nur - die verfassungskonforme Anwendung der Regelungen, bestreitet eine Minderheit die Verfassungskonformität vor allem in Teilbereichen.
Wolfgang Neskovic ist der Auffassung, schon die gesetzliche Regelung sei verfassungswidrig. Demgegenüber hält Uwe Berlit sie grundsätzlich für verfassungskonform, wenngleich er die härteren Regeln gegen Unter-25-Jährige als problematisch ansieht.
Was ist dran an der Auffassung Neskovic? Überzeugen die Gegenargumente? Und was folgt aus der konträren Sicht zweier ausgewiesener, bundesweit bekannter Juristen?
Den Status Quo einfach hinzunehmen, ganz so, als sei dies eine akademisch-juristische Kontroverse, ist nicht akzeptabel. Im Jahr 2012 wurden über eine Millionen Sanktionen verhängt. Kürzungen oder die vollständige Streichung des ALG II gefährden die Existenz der Betroffenen und ihrer Familien. Sanktionen befördern die Verbreitung von Niedrig-lohn, da schon die Sanktionsdrohung Erwerbslose zwingt, Arbeit zu schlechtesten Bedingungen anzunehmen.
Dies sowie die nicht enden wollende Klageflut und der konstant hohe Anteil erfolgreicher Widersprüche und Klagen machen deutlich, warum die Frage der Verfassungswidrigkeit dringend einer Klärung bedarf.
In dem Streitgespräch soll es nicht um die Alltagspraxis und die Umsetzung der Sanktionsregelungen gehen. Vielmehr steht die Verfassungskonformität der Sanktionsparagraphen spätestens seit dem Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 grundlegend in Frage.
Dienstag, 25.6.2013, 17:00 - 20.00 Uhr. ver.di, Köpenickerstr. 30, 10179 Berlin, (S-Ostbahnhof; Busse 140, 147 und 265 bis Bethaniendamm). Auf unabhängig-und-parteilos.de können Sie schon heute zum Thema diskutieren und auch den Flyer der Veranstaltung herunterladen. http://unabhaengig-und-parteilos.de/vera...fassungswidrig/