Rückverfolgung von IP-Adressen rechtswidrig Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen für rechtswidrig erklärt.
Patrick Breyer hatte die Angabe von persönlichen Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Internetanschlusses bei Prepaid-Angeboten sowie das Recht der Provider, einen Ausweis verlangen zu können, und die Auskunftspflicht gegenüber ermittelnden Behörden als Eingriff in seine Grundrechte interpretiert. Er legte Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ein.
Rückverfolgung von IP-Adressen rechtswidrig
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht erklärte in seiner Entscheidung nun die Ermittlung von Passwörtern und PINs seitens der zuständigen Behörden in seiner derzeitigen Form für rechtswidrig. Kundeninformationen dürfen zwar weiterhin bei den Providern angefragt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung eines richterlichen Beschlusses. Außerdem ist es nicht erlaubt, dynamische IP-Adressen
den personenbezogenen Daten zuzuordnen. Der Piratenpartei zufolge war es bisher für Ermittlungsbehörden möglich, selbst bei "Bagatelldelikten" und ohne richterliche Genehmigung entsprechende Daten von den Providern zu erhalten. Breyer wertet das Urteil daher als einen großen Erfolg:
"Wir sind froh, dass die Anonymität der Nutzer im Netz künftig besser geschützt ist."