Neue 58er Regelung?Dieser Beitrag von Jette Stockfisch ist mir aufgefallen.Ein EGV mit § 53a SGB II und § 10 SGB II Freistellung aus der Arbeitsvermittlung, keine Bewerbungsbemühungen.?!Der Text dazu befindet sich auf Seite 29.http://de.scribd.com/doc/161108203/Trend...s-strassenfegerWilli S