Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 RArbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen.Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...=2013&nr=13068Anmerkung: siehe dazu BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R; Urteile vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R - und - B 14 AS 101/10 R - .Willi S