Anmerkung: Vgl. dazu zum SGB XII: http://www.buzer.de/gesetz/3415/index.htm Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER; L 9 SO 308/13 B rechtskräftig
Keine Gewährung von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, wenn die Antragstellerin in der Vergangenheit und aktuell über zusätzliche, bislang verheimlichte Einnahmen in Gestalt finanzieller Zuflüsse oder in Form von Naturalleistungen verfügt hat und verfügt.