Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.06.2013 - L 7 AS 765/13 B ER und - L 7 AS 1117/13 B - rechtskräftig
Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden bei dem Energieversorger des Antragstellers ist im Sinn von § 22 Abs. 8 SGB II http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm objektiv geeignet, seine Energieversorgung wiederherzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern.
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R).