Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?
Verfassungsbeschwerde gegen BSG-Regelbedarfsurteil blieb erfolglos
Von Stephan Rixen
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Juli 2012 der Neuregelung der »Hartz-IV«-Regelleistungen attestiert, verfassungsgemäß zu sein. Dagegen wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese ist jedoch erfolglos geblieben, was bisher allerdings selbst in der Fachöffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, was das für die Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts (SG) Berlin bedeutet. Dieses hatte schon im April letzten Jahres die neuen Regelleistungen für verfassungswidrig gehalten und deshalb zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Darüber haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe noch nicht entschieden.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"