SGB II-Leistungen für Unionsbürger „ohne Aufenthaltsgrund“ .
LSG NRW, B. v. 19.7.2013 – L 19 AS 942/13 B ER - Anmerkungen von RAin Eva Steffen, Köln
Auf EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund findet der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nach seinem Wortlaut keine Anwendung. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist als Regelung, die von existenzsichernden Leistungen ausschließt, eng auszulegen. Es muss positiv festgestellt werden, dass dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Bundesrepublik zusteht (BSG Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54712 R).
Die Anmerkungen von RAin Eva Steffen, Köln sind zu finden hier: ANA-ZAR Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht, Heft 04/2013, zu finden hier: http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR04-13.pdf , Volltext der Entscheidung wurde veröffentlicht im Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 30/2013 , Punkt 1.1.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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