Die Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts von Großeltern mit ihren Enkelkindern begründen keinen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13 - Die Berufung wird zugelassen.
2. Zwischen Großeltern und Enkelkindern besteht keine Bedarfsgemeinschaft.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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