[attachment=0]Keine Unterschrift beim Maßnahmeträger keine Sanktion wegen Vertragsfreiheit Az S 11 AS 3464 09 ER.pdf[/attachment]Maßnahmeträger: Nicht unterschreiben Vertragsfreiheit keine Sanktion für Leistungsbezieher nach dem SGB II SG Ulm Urteil Az S 11 AS 3464 09 ER
Beim Maßnahmeträger nichts unterschreiben das ist wichtig.
Az: S 11 AS 3464/09 ER Urteil
Nicht unterschrieben beim Maßnahme träger keine Sanktion