LSG Urteil vom 19. 6. 2013 - L 16 AS 847/12 - Revision anhängig am Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 51/13
Unionsbürger, die nur zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sollen nach dem SGB II keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Diesen Ausschluss hat das Bayerische Landessozialgericht als Europa-rechtswidrig angesehen und einem italienischen Staatsbürger Arbeitslosengeld II zugesprochen. Um eine einheitliche Rechtspraxis herzustellen muss nun das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden.
Pressemitteilung des Bayrischen LSG vom 11.10.2013:
Anmerkung zu: LSG München 16. Senat, Urteil vom 19.06.2013 - L 16 AS 847/12 Autor: Constanze Rogge, Wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Erscheinungsdatum: 04.10.2013 , veröffentlicht in Juris hier:
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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