Hartz IV-Anspruch für rumänische Migranten - Lange erfolglose Arbeitssuche rechtfertigt Anspruch
LSG NRW, Urteil vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 - , Die Revision wurde zugelassen.
Rumänische Staatsangehörige, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitssuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, haben einen Anspruch auf ALG 2.
Erwerbsfähige EU-Bürger, die ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als zur Arbeitssuche haben, sind nicht vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erfasst. Dies gilt auch für EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts.
Anmerkung: Vgl. dazu Beschlüsse des 19. Senats des LSG NRW v. 22.08.2013 - L 19 AS 766/13 B ER rechtskräftig und Beschluss v. vom 19.07.2013 - L 19 AS 942/13 B ER, veröffentlicht hier:
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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