Die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen fällt als sonstige Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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